Abschluss


"Für meinen beruflichen Erfolg war das praxisorientierte Studium an der ABU eine sehr
gute Grundlage. Die an der ABU geknüpften Kontakte haben meine Karriere positiv
beeinflusst."

Christoph Lind, Staatl. geprüfter Betriebswirt,
Anzeigenleiter der Rhein-Zeitung, Absolvent der ABU


Abschluss


Abschluss nach dem zweiten Studienjahr

Nach dem zweiten Studienjahr findet eine Prüfung auf freiwilliger Basis statt. Wer diese Prüfung besteht, erhält den Abschluss

Betriebswirt/in (ABU)
 
zuerkannt.
 

Abschluss nach dem dritten Studienjahr
 
Am Ende des 3. Studienjahres findet eine staatliche Abschluss-prüfung statt. Wer diese Prüfung besteht, ist berechtigt, den Titel
    Staatlich geprüfte/r
Betriebswirt/in
Fachrichtung Unternehmensführung

zu führen und erreicht somit einen staatlichen Abschluss, der bundesweit anerkannt ist.

Hochschulzugangsberechtigung

Das Ministerium für Bildung hat den Bildungsgang der ABU als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt. Wer nach Abschluss der Berufsausbildung an der ABU den Abschluss "Staatlich geprüfe/r Betriebswirt/in" erworben hat, kann bei Nachweis einer vierjährigen Berufstätigkeit ein Studium an der Universität des Saarlandes beginnen. Wer am Wahlpflichtfach Fremdsprache teilnimmt, erwirbt mit dem ABU-Abschluss die Fachhochschulreife.