| Abschluss | |||||||
![]() |
|
||||||
|
|
|||||||
|
|||||||
Nach
dem zweiten Studienjahr findet eine Prüfung auf freiwilliger
Basis statt. Wer diese Prüfung besteht, erhält den Abschluss |
|||||||
Betriebswirt/in (ABU) |
|||||||
| zuerkannt. | |||||||
Abschluss nach dem dritten Studienjahr |
|||||||
| Am Ende des 3. Studienjahres findet eine staatliche Abschluss-prüfung statt. Wer diese Prüfung besteht, ist berechtigt, den Titel | |||||||
Betriebswirt/in |
|||||||
| Fachrichtung Unternehmensführung | |||||||
zu
führen und erreicht somit einen staatlichen Abschluss, der bundesweit
anerkannt ist. Hochschulzugangsberechtigung Das Ministerium für Bildung hat den Bildungsgang der ABU als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt. Wer nach Abschluss der Berufsausbildung an der ABU den Abschluss "Staatlich geprüfe/r Betriebswirt/in" erworben hat, kann bei Nachweis einer vierjährigen Berufstätigkeit ein Studium an der Universität des Saarlandes beginnen. Wer am Wahlpflichtfach Fremdsprache teilnimmt, erwirbt mit dem ABU-Abschluss die Fachhochschulreife.
|
|||||||